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Rechtliches zur Schildkrötenhaltung

In Deutschland ist es Pflicht (und natürlich auch sinnvoll) seine Schildkröte bei der zuständigen Behörde anzumelden. Unter anderem, da sie nach wie vor zu den streng geschützten Arten zählen. Des Weiteren gilt seit 2001 die Kennzeichnung-/ Dokumentationspflicht für Schildkröten, welches als Fotodokumentation erfolgt. Da die Durchführung der geltenden Artenschutzverordnung von den Bundesländern übernommen wird, gelten bei der Anmeldung teilweise unterschiedliche Auflagen. Hier macht es Sinn mit dem zuständigen Bürgeramt in Kontakt zu treten.

Inhaltsverzeichnis

CITES und Artenschutz

Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES reguliert den internationalen Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten und stellt damit den Fortbestand dieser sicher. Die Umsetzung innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU erfolgt seit 1997 durch ein neues europäisches Artenschutzrecht, welches unmittelbar die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzabkommens für alle Mitgliedsstaaten einheitlich und verbindlich festlegt.

Für Schildkröten zutreffend:

Anhang A

Anhang A – Tiere die nach Ansicht der EU durch den internationalen Handel so gefragt sind, dass jeglicher Handel das Überleben der Art gefährden würde“ Es gilt fast ausnahmslos ein kommerzielles Handelsverbot, Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflicht sowie innergemeinschaftliche Vermarktungsverbote, besonders für aus der Wildnis entnommene Exemplare.

Anhang B

Anhang B – Tiere soweit sie nicht bereits nach Anhang A geschützt werden, sowie Arten, die international in solchen Mengen gehandelt werden, die das Überleben der Art oder von Populationen in bestimmten Ländern gefährden können.“ Hier gelten Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflicht für alle Exemplare.

Anmeldung in Deutschland

Schildkröte kaufen – Bei der Anmeldung eines erworbenen Tieres sollte man neben der Fotodokumentation vor allem den Kaufbeleg mit Datum und den Nachweis des Züchters mitbringen – CITES-Bescheinigung bzw. gelbe EU-Bescheinigung. Tiere ohne jegliche Nachweise zu verkaufen führt zu nicht unerheblichen Strafen, das Nichtanmelden führt auf Grund des Artenschutzes ebenfalls zu Strafen. Neben der Anmeldung ist auch eine Abmeldung des Tieres bei Ableben notwendig. Für weitere Informationen bzgl. der Anmeldung von Schildkröten empfiehlt es sich, beim zuständigen Bürgeramt nachzufragen.

Verkauf von Nachzuchten

Zum Verkauf einer eigenen Nachzucht wird zudem eine EU-Bescheinigung benötigt, muss bei Abgabe des Tieres immer vorhanden sein und wird bei der zuständigen Behörde beantragt. Die Kosten hierfür fallen je nach Bundesland unterschiedlich aus.

Vor der Anschaffung sollte man sich jedoch auch damit auseinandergesetzt haben, ob eine Schildkröte das richtige Haustier für einen ist. In unseremRatgeber findest du ein paar Hinweise dazu. Das Thema Schildkröten Haltung ist sehr umfangreich! Eine griechische Landschildkröte kann sehr alt werden.

In Kurzfassung:

  • Anmeldung ist Pflicht (ebenso die Abmeldung)
  • Es gilt Dokumentationspflicht (Fotodokumentation)
  • Zum Verkauf eigener Nachzuchten wird eine EU-Bescheinigung benötigt
  • Beim Kauf sollte man darauf achten:
    • Kaufbeleg mit Datum / Vorbesitzer
    • Nachweis des Züchters (CITES-Bescheinigung bzw. gelbe EU-Bescheinigung)
    • Fotodokumentation (Kennzeichnungspflicht)
  • Weitere Informationen zur Anmeldung erhält man bei seinem zuständigen Bürgeramt

 

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